Die Möglichkeit zur Teilnahme an einem guten Firmen-Fitnessprogramm hält die Mitarbeiter nicht nur fit, sondern bestenfalls auch bei der Stange. Arbeitgeber sollten aus lohnsteuerlichen Gründen und Betreiber von Fitnessstudios bei Beitragsfortzahlungen jedoch stets die aktuelle Rechtsprechung im Blick behalten.
Gesetze und Rechtsprechung ändern sich fortlaufend. Nutzen Sie deshalb unser Infocenter und unsere Mandantenbriefe zur Information. Bitte denken Sie aber daran, dass Sie vor Ihren Entscheidungen grundsätzlich unsere Beratung in Anspruch nehmen, da wir sonst keine Verantwortung übernehmen können. Die hier dargestellten Informationen ersetzen keine Beratung und sind nicht verbindlich.