29.01.2021
Länder geben grünes Licht für Verbesserungen bei Gesundheit und Pflege
Der Bundesrat hat das zuvor vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Verbesserung von Gesundheitsversorgung und Pflege gebilligt. In einer zusätzlichen Entschließung fordern die Länder aber eine kritische Prüfung der Regelungen zur so genannten „Corona-Freihaltepauschale“ für Krankenhäuser.
Zusätzliche Stellen in der Pflege – mehr Hebammen
Das Gesetz sieht die Finanzierung von 20.000 zusätzlichen Stellen für Pflegehilfskräfte in der vollstationären Altenpflege vor. Die Mittel hierfür kommen aus der Pflegeversicherung und nicht aus Eigenbeiträgen der Patienten. Außerdem erhalten Krankenhäuser mehr Stellen für Hebammen. Es ist ein Förderprogramm mit 65 Millionen EUR pro Jahr vorgesehen, das etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 700 weitere Stellen für Fachpersonal zur Unterstützung von Hebammen in Geburtshilfeabteilungen ermöglicht.
Finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung
Um nach der COVID-19-Wirtschaftskrise die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewährleisten und die Beiträge weitestgehend stabil zu halten, werden aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig 8 Milliarden EUR in den Gesundheitsfonds überführt. Zusätzlich sieht das Gesetz einen ergänzenden Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von 5 Milliarden EUR vor.
Sozialgarantie
Hintergrund für den Zuschuss ist die so genannte Sozialgarantie 2021: sie sieht vor, die Sozialversicherungsbeiträge trotz der aktuellen Krise bei maximal 40 % zu stabilisieren, indem darüber hinausgehende Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden.
Abbau von Finanzreserven
Krankenkassen dürfen den Zusatzbeitrag nicht anheben, wenn sie über eine Finanzreserve verfügen, die 0,8 Monatsausgaben übersteigt. Liegen die Finanzreserven unter 0,4 Monatsausgaben, erhalten sie zum 1. Januar 2021 einmalig das Recht zu einer Anhebung des Beitragssatzes, die der Absicherung von Finanzreserven in Höhe von insgesamt 0,4 Monatsausgaben im Jahr 2021 entspricht.
Verbesserungen bei Pflegehilfsmitteln
Eine bisher befristete Regelung, nach der im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel automatisch – auch ohne ärztliche Verordnung – als beantragt galten, soll ab dem kommenden Jahr auf Dauer gelten.
Zusätzliche Entschließung
Außerdem hat der Bundesrat eine Entschließung zum Krankenhausfinanzierungsgesetz gefasst: Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser für coronabedingte Leerstände – die sogenannte Freihaltepauschale.
Quelle: Bundesrat